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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Mietbedingungen für die Ferienwohnung (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

Vermieter: Michael Kress, Berliner Straße 104, 66424 Homburg (Saar), Telefon +49 (0) 6841 79992, E-Mail [email protected] (nachfolgend „Vermieter“). Der Mieter wird nachfolgend „Gast“ genannt.
Stand: Oktober 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Mietbedingungen gelten für alle Verträge über die vorübergehende Überlassung der Ferienwohnung in 66424 Homburg (Saar) zu Urlaubs- und sonstigen vorübergehenden Aufenthaltszwecken, die direkt mit dem Vermieter (über das Anfrageformular dieser Website, per E-Mail, telefonisch oder schriftlich) geschlossen werden.

(2) Bei Buchungen über eine Vermittlungsplattform (z. B. Airbnb) gelten für den Buchungsvorgang, die Zahlung und die Stornierung vorrangig die Bedingungen der Plattform; die Regelungen dieser Mietbedingungen zur Nutzung der Wohnung (§§ 6 bis 10) gelten ergänzend.

(3) Die Ferienwohnung wird ausschließlich zum vorübergehenden Gebrauch im Sinne von § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB vermietet. Die Vorschriften über Wohnraummietverhältnisse auf Dauer (insbesondere Kündigungsschutz und Mieterhöhungsrecht) finden keine Anwendung. Ein Aufenthalt zu Arbeits- oder Studienzwecken ist möglich, sofern er vorübergehend ist; eine Begründung eines dauerhaften Wohnsitzes ist ausgeschlossen.

§ 2 Zustandekommen des Vertrags

(1) Die Darstellung der Ferienwohnung auf dieser Website ist kein verbindliches Angebot. Mit einer Anfrage (Formular, E-Mail, Telefon) bittet der Gast um ein Angebot.

(2) Der Vermieter teilt dem Gast die Verfügbarkeit und die Konditionen (Mietpreis, Nebenleistungen, Kaution, Zahlungsfrist) in Textform mit. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Gast dieses Angebot innerhalb der genannten Frist in Textform (E-Mail genügt) annimmt und der Vermieter die Buchung in Textform bestätigt (Buchungsbestätigung). Maßgeblich sind die in der Buchungsbestätigung genannten Daten.

(3) Vertragspartner ist die Person, die die Buchung vornimmt. Sie hat alle Mitreisenden zu benennen und haftet für deren Verhalten wie für eigenes. Die Überlassung an andere als die in der Buchung genannten Personen sowie Unter- oder Weitervermietung sind nicht gestattet.

(4) Vor Vertragsschluss kann der Gast die Wohnung nach Absprache besichtigen.

§ 3 Preise, Nebenleistungen, Zahlung

(1) Es gelten die in der Buchungsbestätigung genannten Preise; ohne abweichende Vereinbarung die auf der Seite Preise ausgewiesene Preisliste in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung. Der Mietpreis ist ein Gesamtpreis je Übernachtung für bis zu zwei Personen und enthält Strom, Wasser, Heizung, WLAN, Bettwäsche, Handtücher und die Endreinigung. Die Mindestaufenthaltsdauer beträgt zwei Übernachtungen.

(2) Nebenleistungen (dritte Person, Nutzung der Klimaanlage, Tiefgaragenstellplatz) werden nur berechnet, wenn sie gebucht wurden; die Preise ergeben sich aus der Preisliste. Eine Kurtaxe oder Beherbergungsabgabe wird derzeit nicht erhoben.

(3) Mietpreis und Kaution sind in einer Summe so zu überweisen, dass sie spätestens vier Wochen vor Mietbeginn auf dem in der Buchungsbestätigung genannten Konto eingehen; bei Buchungen weniger als vier Wochen vor Mietbeginn innerhalb von drei Tagen nach Buchungsbestätigung, spätestens vor Anreise. Andere Zahlungsarten bedürfen der Vereinbarung.

(4) Geht die Zahlung trotz Erinnerung mit angemessener Nachfrist nicht ein, kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten und die Wohnung anderweitig vermieten. Der Gast schuldet in diesem Fall die Entschädigung nach § 5 Abs. 2, es sei denn, er hat die Nichtzahlung nicht zu vertreten.

§ 4 Kaution

(1) Der Gast leistet vor Mietbeginn eine Kaution in der Höhe laut Preisliste (derzeit 150 € bei bis zu 14 Übernachtungen, 300 € ab 15 Übernachtungen). Die Kaution dient der Sicherung von Ansprüchen des Vermieters aus dem Mietverhältnis, insbesondere wegen vom Gast zu vertretender Schäden, fehlender Inventargegenstände, nicht gezahlter Nebenleistungen und über das vertragsgemäße Maß hinausgehender Reinigung.

(2) Die Kaution wird innerhalb von 14 Tagen nach Abreise und Abnahme der Wohnung ohne Abzüge zurücküberwiesen, sofern keine Ansprüche bestehen. Bei berechtigten Ansprüchen rechnet der Vermieter diese mit der Kaution auf und legt sie dem Gast nachvollziehbar dar; ein überschießender Betrag wird erstattet, ein Fehlbetrag ist vom Gast auszugleichen.

§ 5 Rücktritt des Gastes (Stornierung), kein Widerrufsrecht

(1) Der Gast kann vor Mietbeginn jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung in Textform beim Vermieter. Dem Gast wird empfohlen, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

(2) Tritt der Gast zurück oder reist er nicht an, kann der Vermieter eine pauschale Entschädigung verlangen, die die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Vermietung berücksichtigt:

  • bis 30 Tage vor Mietbeginn: kostenfrei (keine Entschädigung),
  • 29 bis 14 Tage vor Mietbeginn: 30 % des Mietpreises,
  • 13 bis 7 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises,
  • 6 bis 1 Tag vor Mietbeginn: 80 % des Mietpreises,
  • am Anreisetag oder bei Nichtanreise: 90 % des Mietpreises.

Die Kaution und gebuchte Nebenleistungen werden in jedem Fall vollständig erstattet.

(3) Dem Gast bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Gelingt es dem Vermieter, die Wohnung für den stornierten Zeitraum ganz oder teilweise anderweitig zu vermieten, werden die dadurch erzielten Einnahmen auf die Entschädigung angerechnet; der Vermieter wird sich um eine anderweitige Vermietung bemühen. Dem Vermieter bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

(4) Der Gast kann jederzeit einen Ersatzgast stellen, der in den Vertrag eintritt; der Vermieter kann dem Eintritt aus wichtigem Grund widersprechen.

(5) Hinweis zum Widerrufsrecht: Bei Verträgen über die Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, die für einen bestimmten Zeitraum geschlossen werden, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher, auch wenn der Vertrag per E-Mail, Telefon oder über das Anfrageformular geschlossen wird. Es gelten die Rücktrittsregelungen dieses § 5.

§ 6 Rücktritt und Kündigung durch den Vermieter

(1) Kann die Wohnung aus Gründen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat (z. B. höhere Gewalt, Schäden an der Wohnung, behördliche Anordnungen), nicht wie vereinbart überlassen werden, informiert der Vermieter den Gast unverzüglich und erstattet alle geleisteten Zahlungen vollständig; weitergehende Ansprüche richten sich nach § 10.

(2) Der Vermieter kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn der Gast trotz Abmahnung die Wohnung vertragswidrig nutzt, die Hausordnung (§ 8) erheblich verletzt, die Wohnung mit mehr Personen als vereinbart belegt, die Rechte des Vermieters oder der Nachbarn erheblich verletzt oder den Hausfrieden nachhaltig stört. Einer Abmahnung bedarf es nicht, wenn sie offensichtlich keinen Erfolg verspricht oder die sofortige Kündigung aus besonderen Gründen unter Abwägung der beiderseitigen Interessen gerechtfertigt ist (§§ 543, 569 BGB). Der Anspruch auf den Mietpreis bleibt im Umfang des vom Gast zu vertretenden Ausfalls bestehen, abzüglich ersparter Aufwendungen und anderweitiger Vermietung.

§ 7 An- und Abreise, Übergabe

(1) Die Wohnung steht am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung; die Anreisezeit ist mit dem Vermieter abzustimmen. Am Abreisetag ist die Wohnung bis 10:00 Uhr zu räumen. Abweichungen sind nach Absprache möglich.

(2) Bei der Übergabe erhält der Gast die Schlüssel und eine Inventarliste; der Zustand der Wohnung wird gemeinsam festgestellt. Der Gast meldet erkennbare Mängel oder fehlende Gegenstände unverzüglich, spätestens am Tag nach der Anreise, damit sie behoben werden können. Bei der Abreise erfolgt eine Abnahme, nach Möglichkeit gemeinsam; ist der Gast nicht anwesend, nimmt der Vermieter die Wohnung allein ab und dokumentiert festgestellte Schäden mit Fotos.

(3) Schlüssel sind sorgfältig zu verwahren und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei Verlust trägt der Gast die Kosten für Ersatzschlüssel und – soweit zur Sicherheit erforderlich – für den Austausch des Schlosses in tatsächlicher Höhe.

§ 8 Nutzung der Wohnung, Hausordnung

(1) Die Wohnung darf nur von den in der Buchung genannten Personen (höchstens drei) bewohnt werden. Besuch ist tagsüber gestattet; Übernachtung weiterer Personen bedarf der Zustimmung des Vermieters.

(2) Der Gast behandelt Wohnung, Einrichtung und Inventar pfleglich. Möbel, Wände, Installationen, Fenster und Türen dürfen nicht verändert werden. Mängel und Schäden sind dem Vermieter unverzüglich zu melden.

(3) Rauchen und offenes Feuer (einschließlich Kerzen und Räucherstäbchen) sind in der Wohnung und auf dem Balkon nicht gestattet; Rauchmelder dürfen nicht außer Betrieb gesetzt werden. Haustiere sind nicht gestattet.

(4) Ruhezeiten: 22:00 bis 7:00 Uhr sowie 13:00 bis 15:00 Uhr; auf die Nachbarn ist Rücksicht zu nehmen. Partys und Veranstaltungen sind nicht gestattet.

(5) Abfall ist getrennt in die bereitgestellten Behälter zu geben. Beim Verlassen der Wohnung sind Fenster zu schließen, Licht und Elektrogeräte auszuschalten.

(6) Der Gast hält die Wohnung während des Aufenthalts in ordentlichem Zustand; Reinigungsmittel werden gestellt. Bei längeren Aufenthalten kann eine Zwischenreinigung gegen Aufpreis vereinbart werden. Bei Abreise ist die Wohnung besenrein, mit gespültem Geschirr und geleerten Abfallbehältern zu hinterlassen; die Endreinigung ist im Mietpreis enthalten. Eine über das übliche Maß hinausgehende Verschmutzung wird nach Aufwand berechnet.

(7) Parken: Ein öffentlicher Parkplatz in unmittelbarer Nähe ist kostenfrei nutzbar; ein Tiefgaragenstellplatz kann gegen Entgelt für den gesamten Aufenthalt gebucht werden.

§ 9 Meldepflicht

Nach §§ 29, 30 Bundesmeldegesetz ist jeder Gast verpflichtet, am Tag der Ankunft einen Meldeschein mit Namen, Anschrift, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Anzahl der Mitreisenden eigenhändig zu unterschreiben; ausländische Gäste haben sich zusätzlich mit einem gültigen Identitätsdokument auszuweisen. Der Vermieter bewahrt die Meldescheine ein Jahr ab Anreise auf und vernichtet sie innerhalb von drei Monaten nach Ablauf dieser Frist.

§ 10 Haftung

(1) Der Vermieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Gast regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt; im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel (§ 536a Abs. 1 BGB) ist ausgeschlossen.

(2) Der Vermieter haftet nicht für vom Gast eingebrachte Sachen, Fahrzeuge und deren Inhalt, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung beruht auf einem Verschulden des Vermieters. Für die Nutzung des WLAN gelten die gesetzlichen Vorschriften; der Gast nutzt den Internetzugang eigenverantwortlich.

(3) Der Gast haftet für Schäden an Wohnung, Einrichtung und Inventar, die er oder seine Mitreisenden schuldhaft verursachen. Normale Abnutzung geht nicht zu seinen Lasten. Der Gast haftet nicht, wenn er nachweist, dass ihn und seine Mitreisenden kein Verschulden trifft.

§ 11 Datenschutz

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Gastes (Anfrage, Buchung, Meldeschein, Abrechnung) erfolgt nach Maßgabe unserer Datenschutzerklärung.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts ihres gewöhnlichen Aufenthaltsstaats entzogen wird.

(2) Ist der Gast Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Homburg (Saar). Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

(3) Der Vermieter ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 VSBG).

(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Michael Kress, Homburg (Saar), Stand Oktober 2026